Die jeweiligen Formulare auf Bildung und Teilhabe für das Mittagessen sind bei den zuständigen BuT-Beratungsstellen vor Ort oder auf der Website der zuständigen Stellen zu erhalten. Weitere Informationen über Anlaufstellen in Hessen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Da das Anmeldeverfahren für die BuT-Leistungen – auch das für ein Mittagessen – in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert wird, kann dieses unterschiedlich verlaufen und auch bei unterschiedlichen Anlaufstellen geltend gemacht werden müssen.
Familien, die Bürgergeld (bis 2022 als SGB II bekannt) oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten:
Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich, da die Leistungen für Bildung und Teilhabe fester Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind. Dennoch sollte anhand des ausgefüllten BuT-Formulars eine offizielle Geltendmachung der Leistung in der Regel beim örtlichen Jobcenter/einer BuT-(Fach-)Stelle erfolgen.
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerber- Leistungsgesetz (AsylbLG) erhalten:
Es ist ebenfalls keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Dennoch sollte anhand des ausgefüllten BuT- Formulars ebenfalls eine offizielle Geltendmachung der Leistung in der Regel bei der zuständigen BuT- (Fach-)Stelle der Kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises erfolgen.
Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld:
Es ist für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen eine offizielle Antragstellung erforderlich. Dieser Antrag wird in der Regel an die entsprechende BuT-(Fach-)Stelle der Kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises gerichtet.