Hygiene und Infektionsschutz

Hygiene und Infektionsschutz

Der Aspekt der Hygiene stellt an Schulen eine besondere Herausforderung dar. Der Beitrag soll daher die Bedeutung der Hygiene im Kontext des Schulalltags aufzeigen und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die zentralen Inhalte eines Hygieneplans eingehen. Zudem werden Umsetzungsstrategien und -hilfen vorgestellt, um ein tragfähiges Hygienekonzept an der Schule zu implementieren und pflegen.

Die Corona-Pandemie hat alle Beteiligten für die Relevanz eines professionellen Hygienemanagements sensibilisiert und verdeutlicht, dass Hygiene ein wichtiger Eckpfeiler der Gesundheitsvorsorge an Schulen ist.

„Die Gesundheit aller Mitglieder der Schulgemeinde bildet die Grundlage für alle weitergehenden Zielsetzungen in Schule. Die Gesundheitserziehung in den Bereichen Ernährung, Pausen, Entspannung, Bewegung und Hygiene ist deshalb ein wichtiges Anliegen ganztägig arbeitender Schulen.“

Definition und Grundlage

„Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes dienen der Gesunderhaltung der Schülerinnen, Schüler und aller an Schulen Beschäftigten. Sie sollen insbesondere zur Vermeidung von ansteckenden Krankheiten im täglichen Zusammenleben beitragen.

Nach § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Schulen dazu verpflichtet, einen eigenen schulischen Hygieneplan aufzustellen, in dem ‚innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene‘ für das Schulgebäude und das zur Schule gehörende Schulgelände festgelegt sind. Der Rahmen-Hygieneplan Hessen bietet eine Grundlage für die schuleigene Ausgestaltung“.

Hygienemanagement im Ganztagsschulalltag

Als komplexe Gemeinschaftseinrichtung bietet Schule viele Infektionsquellen und -wege der direkten und indirekten Erregerübertragung. Viele Menschen bewegen sich auf engem Raum beziehungsweise halten sich in geschlossenen Räumen auf, wobei im Laufe eines Schultages eine hohe Dynamik aufgrund der zahlreichen Raumwechsel vorliegt. Jede Person bringt zudem das mikrobiologische Milieu des Herkunftshaushaltes mit. Unsere Lebensumgebung ist natürlicherweise mit Mikroorganismen besiedelt. Die Zusammensetzung hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel Haustierhaltung, Kontakte oder häusliche Hygiene. 

Diverse Kontaktflächen wie Türklinken, Armaturen und Ähnliche werden von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem Personal angefasst. Durch Raumwechsel zu den verschiedenen Unterrichtsräumen oder zum Lehrerzimmer, in die Mensa, zum Kiosk sowie durch Toilettengänge und Aufenthalte auf dem Außengelände besteht eine ausgeprägte Dynamik mit vielen Kontaktwechseln in den Gebäuden und auf dem Schulgelände.

In Ganztagsschulen erhöht sich diese Dynamik durch längere Verweildauern, zusätzliche Betreuungsangebote und gemeinschaftliche Mahlzeiten, was das Hygienemanagement zusätzlich herausfordert. Diese verschiedenen Settings im Laufe des Schulalltags erfordern zusätzlich jeweils spezifische Hygienemaßnahmen. Die Koordination der gesamten Hygienemaßnahmen wird als Hygienemanagement bezeichnet.

Das Hygienemanagement umfasst:

  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans
  • Überwachung der im Plan definierten Maßnahmen (idealerweise einmal im Jahr durch Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragten mit Dokumentation)
  • Durchführung von Belehrungen nach §§ 34, 35, 42, 43 IfSG
  • Kooperation mit dem Gesundheitsamt sowie den Elternvertretern
  • Infektionsintervention

Zuständigkeit

Das System Ganztagsschule wird in den inneren und äußeren Schulbereich gegliedert. Der innere Bereich umfasst die Abläufe an der Schule einschließlich der Einhaltung aller Vorschriften und der Umsetzung der curricularen Vorgaben sowie der schulischen Veranstaltungen. Auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, einschließlich der Lehrkräfte, fällt darunter.

Für den inneren Bereich ist der Schulhoheitsträger beziehungsweise die Aufsichtsbehörde verantwortlich, die diese Aufgaben an die Schulleitung delegiert. Die Schulleitung ist somit als Vertretung des Kultusministeriums vor Ort verantwortlich für den inneren Schulbereich. Die örtlichen Gesundheitsämter sind für die infektionshygienische Überwachung zuständig und somit Ansprechpartner für Hygiene- und Infektionsfragen.

In den Verantwortungsbereich des Schulträgers gehört der äußere Schulbereich, also Schulgebäude, Freiflächen, Einrichtung sowie die erforderliche Ausstattung zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen wie Desinfektionsmittel und -spender. Ebenso verantwortet er die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, zum Beispiel der Schulverwaltungskräfte. Im Einvernehmen mit der Schulleitung als beauftragte Vertretung sind hier auch die Schülerinnen und Schüler eingenommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Folgenden wird der rechtliche Rahmen dargestellt, der für die Hygiene an der Schule relevant ist, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem hessischen Rahmen-Hygieneplan. Zu Fragen im Bereich Sicherheit wird auf die Unterlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verwiesen.

Eine wesentliche Grundlage für die Hygiene an Schulen stellt das IfSG dar. Es verfolgt das Ziel, ansteckenden Krankheiten vorzubeugen, sie frühzeitig zu entdecken und ihre Ausbreitung zu verhindern. Es regelt zum einen die Erfordernisse in der Schule als Gemeinschaftseinrichtung, zum anderen Tätigkeitsverbote und Belehrungen im Umgang mit Lebensmitteln. 

Infektionsschutzgesetz

Folgende Paragrafen des IfSG sind für Schulen besonders relevant:

§ 33: Definition Gemeinschaftseinrichtungen

§ 34: Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

§ 35: Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

§ 36: Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung

§ 42: Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln

§ 43: Verpflichtung zur Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

§§ 6/8: Verpflichtung zur Meldung durch die Schulleitung bzw. Betriebsleitung (Küche) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten

Gesetzliche Grundlagen

Des Weiteren sind bestimmte Gesetze und Verordnungen für den Lebensmittelbereich (zum Beispiel Mensa, Cafeteria, Kiosk) zu beachten. Zentral sind die Lebensmittelhygiene- Verordnung sowie die EU-Verordnungen, die umfassende Vorgaben für eine sichere Produktion und Abgabe von Lebensmitteln und Speisen enthalten.

Dies betrifft neben den Räumlichkeiten und der Betriebshygiene auch das Personal und die Lebensmittelhygiene. Letztere beinhaltet unter anderem das Hazard Analysis of Critical Control Points- (HACCP-) Konzept, welches Risiken identifiziert und Verfahren zur Risikominderung beziehungsweise deren Ausschaltung festlegt.

Gesetze und Verordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz.

Gesetze/Verordnungen

Zielsetzung

Inhalt

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten
  • definiert empfindliche Lebensmittel aus mikrobiologischer Sicht; regelt das Meldewesen, Hygieneanforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Personen im Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln
     
  • regelt die Aufgaben der Gesundheitsämter
     
  • legt Maßnahmen für besonders infektiös Erkrankte, Ausscheider und Kontaktpersonen fest
Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • hohes Verbraucherschutzniveau und die Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelkette 
  • regelt unter anderem Verantwortlichkeiten, Mindesthygieneanforderungen, Gefahrenanalyse und -ausschaltung (HACCP-Grundsätze)
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln
  • enthält allgemeine Hygienegrundsätze und Schulungsverpflichtungen, Anforderungen an Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene
EU-Basisverordnung
(Verordnung (EG) 178/2002)
  • geregelter freier Verkehr mit bekömmlichen und sicheren Lebensmitteln
  • ist die Grundlage für das EU-weite Lebensmittelrecht
     
  • enthält zentrale Definitionen (zum Beispiel „Lebensmittel“ „Rückverfolgbarkeit“ sowie weitere)

Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) konkretisieren die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. So regelt die DIN 10506 die Lebensmittelhygiene in der Gemeinschaftsverpflegung und die DIN 10514 die Modalitäten und inhaltlichen Vorgaben für Schulungen im Lebensmittelbereich. Die Archivierung von Rückstellproben aller Speisekomponenten (jeweils mindestens 2 Proben à 100 g bei -18 °C für 1–2 Wochen) ist zwar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, wird aber nach DIN 10526 und Verordnung (EG) 852/200 empfohlen.

Jeder Lebensmittelunternehmer, also auch jede Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung, ist stets dazu verpflichtet, sichere Speisen anzubieten. Im Zweifelsfall muss er die einwandfreie mikrobiologische Qualität der Speisen im Sinne der Beweislastumkehr nachweisen. Durch die Archivierung von Rückstellproben ist neben der betrieblichen Eigenkontrolle stets eine lückenlose Rückverfolgbarkeit, zum Beispiel im Rahmen der Aufklärung eines Ausbruchs, gewährleistet.

Rückstellproben – darauf ist zu achten:

  • Von jeder ausgegebenen Komponente sollten Proben entnommen werden.
  • Werden die Speisen mehrfach täglich abgegeben, sollten zu jedem Ausgabezeitpunkt gegen Ende der Ausgabe Proben gezogen werden.
  • Sinnvoll sind auch Proben von zugelieferten, weiter verarbeiteten Komponenten.
  • Proben: je zweimal mindestens 100 g beziehungsweise 100 ml in einem dicht schließenden, hygienisch einwandfreien Gefäß
  • Kennzeichnung: durchführende Person, Datum, Uhrzeit, Komponente
  • Aufbewahrung: mindestens 7 Tage bei -18 °C

Hygieneplan

Die Erstellung eines schulischen Hygieneplans ist ein zentraler Bestandteil der organisatorischen Gesundheitsvorsorge an Schulen. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben eindrücklich gezeigt, wie wichtig ein professionelles Hygienemanagement für den Schutz der Schulgemeinschaft ist. Um Infektionsrisiken zu minimieren, müssen in komplexen Einrichtungen wie Schulen alle Hygienemaßnahmen gut koordiniert und klar geregelt sein.

Für die Umsetzung ist die Schulleitung beziehungsweise die beauftragte Person verantwortlich. Die örtlichen Gesundheitsämter sind Ansprechpartner für Hygiene- und Infektionsfragen und für die infektionshygienische Überwachung zuständig.

Rahmen-Hygieneplan für die Schulen in Hessen

„Nach § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes sind alle Schulen dazu verpflichtet, einen eigenen schulischen Hygieneplan aufzustellen, in dem innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene“ für das Schulgebäude und das zur Schule gehörende Schulgelände festgelegt sind. Der Rahmen-Hygieneplan aus September 2023 ersetzt den allgemeinen Muster-Hygieneplan des Hessisches Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen aus dem Jahr 2012 und bietet eine Grundlage für die schuleigene Ausgestaltung. Der schuleigene Hygieneplan ist der standortspezifischen Situation entsprechend mit angemessenen Infektionsschutzmaßnahmen anzupassen. Das Personal, die Schülerinnen und Schüler und ggf. deren Sorgeberechtigte sind auf jeweils geeignete Weise über die Hygienemaßnahmen zu unterrichten.

Umsetzung und Inhalt

Das IfSG im § 36 schreibt die Erstellung und jährliche Aktualisierung eines schulspezifischen Hygieneplans für jede Schule vor. Er umfasst die Gebäudehygiene und die Hygiene der Ausstattung beziehungsweise Einrichtung, die persönliche Hygiene aller Personen an der Schule (auch Gäste), die Lebensmittel-, Küchen- und Trinkwasserhygiene, die Abfallhygiene sowie den Umgang mit Infektionen (Interventionen, Meldewesen).

Alle Formulierungen müssen für jeden Bereich transparent und eindeutig die erforderlichen Maßnahmen beschreiben. Überwachungsverfahren müssen definiert, die jeweiligen Zuständigkeiten klar geregelt und Arbeitsanweisungen eindeutig und verständlich formuliert sein. Wichtig ist eine feste Ansprechpartnerin beziehungsweise ein fester Ansprechpartner (Hygienebeauftragte/Hygienebeauftragter).

Idealerweise sollte auch eine Vertretung benannt werden. In der Regel sind es die Hygienebeauftragten, die sich mit der Entwicklung und regelmäßigen Aktualisierung des Plans befassen. Bei der Erstellung des Plans können die Sicherheitsbeauftragten der Schule sowie das zuständige Gesundheitsamt beratend zur Seite stehen. Die örtlichen Gesundheitsämter sind Ansprechpartner für Hygiene- und Infektionsfragen und für die infektionshygienische Überwachung zuständig.

In Anlehnung an den Rahmen-Hygieneplan für Schulen sollte der schulinterne Hygieneplan mindestens folgende Informationen enthalten:

Sicherheitshinweise: zum Beispiel zum richtigen Einsatz von Schutzkleidung

Wichtige Kontakte: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Gesundheitsamt, technischer Service, Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter der Schule, Notrufnummern

Maßnahmen im Routinebetrieb und in Ausbruchssituationen:
Klärung der folgenden Fragen

  • Was ist zu tun?
  • Wann und in welchen Situationen?
  • Mit welchem Verfahren?
  • Mit welchen Hilfsmitteln?
  • Mit welchen Reinigungs-/Desinfektionsmitteln?
  • In welcher Konzentration mit welcher Einwirkzeit?
  • Durch wen / wer ist zuständig?

Regelungen/Hinweise bezüglich der

  • Raum- und Raumlufthygiene
  • Küchen- und Lebensmittelhygiene (gegebenenfalls durch Caterer zu stellen)
  • Trinkwasserhygiene
  • Abfallhygiene
  • Personalhygiene inklusive Schulungen, Belehrungen
  • Umgang mit Infektionen, Meldewesen

Unterweisungs- und Dokumentationspflichten

Praxistipps

Im Folgenden werden Anregungen für die Umsetzung des Hygiene- und Infektionsschutzes in Ganztagsschulen an die Hand gegeben:

Der erste Schritt ist die Ernennung einer hygienebeauftragten Person. Diese sollte mit dem Themenbereich vertraut sein und idealerweise im Vorfeld Fortbildungen in diesem Bereich besucht haben. Eine Kooperation mit dem/der Sicherheitsbeauftragten ist dabei immer sinnvoll.

Wichtig ist ein Zeitbudget, welches den hygienebeauftragten Personen jederzeit eingeräumt werden sollte.

Bevor die Schule mit der eigentlichen Erstellung des Plans beginnt, ist eine Bestandsaufnahme hilfreich. Dabei ist insbesondere auf ganztägige Nutzungszeiten und Beteiligung externer Partner im Nachmittagsbereich zu achten. Dies kann auch mit Hilfe professioneller Unterstützung geschehen, wobei gemeinsam Infektionsgefahren analysiert und Risiken bewertet werden. Bei der Konzeption des ersten Entwurfs bieten Planvorlagen und Arbeitshilfen eine wertvolle Unterstützung.

Wichtige Details sind unter anderem dem Rahmen-Hygieneplan für Schulen in Hessen zu entnehmen. Auch dieser Schritt kann durch eine Fachberatung konstruktiv begleitet werden. Ein zentrales Ziel ist die Risikominimierung.

Die Entwicklung eines Hygieneplans sollte schrittweise erfolgen, wobei die speziellen Bedürfnisse von Ganztagsschulen berücksichtigt werden sollten.

Der Entwurf kann und sollte anschließend kontinuierlich mit Verantwortlichen verschiedener Bereiche abgestimmt werden (zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte, Küche, Schulsanitäterin und -sanitäter, Schulleitung, Fachbereichsleitung). Eine enge Abstimmung und Information mit der oder dem Verpflegungsbeauftragten, beispielsweise durch die Teilnahme am Mensakreis, ist von zentraler Bedeutung.

Nicht zuletzt in Corona-Zeiten hat sich diese Vernetzung ausgezahlt, um schnell auf Infektionsgeschehen reagieren und entsprechende Maßnahmen, die die Mittags- und Zwischenverpflegung betreffen, ergreifen zu können.

Entwurf mit allen Prozessbeteiligten prüfen: Nach Fertigstellung des Hygieneplans ist eine Vorstellung in der Gesamtkonferenz sinnvoll. Der Plan sollte ab sofort allen autorisierten Personen zur Verfügung gestellt werden. Für manche Bereiche genügen Auszüge als Aushang, wie zum Beispiel Anweisungen zur Händehygiene in den Toilettenanlagen oder Reinigungs- und Desinfektionspläne im Putzmittelraum.

Im Anschluss daran werden erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Plan gesammelt. Auffälligkeiten oder Probleme sollten dokumentiert werden und bei der jährlichen Überprüfung auf Aktualität (Revision) berücksichtigt werden.

Das Schulleben durchläuft einen stetigen Entwicklungsprozess. Somit muss auch der Hygieneplan kontinuierlich angepasst werden. Daher sollte der Plan jährlich auf Aktualität überprüft werden.

Damit die In halte in das Schulleben und den Ganztagsbetrieb implementiert werden, bedarf es der Akzeptanz durch die Schulgemeinde einschließlich der Ganztagsbetreuung. Diese wird am besten durch Kompetenzvermittlung erreicht, so entwickelt sich ein Verständnis für die Erfordernisse und eine Motivation zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen. Nach dem Motto „Motivation durch Wissen“ kann durch Elterninfor mationen oder Veranstaltungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere Personen an der Schule sensibilisiert und mobilisiert werden. Auch im Unterricht können Hygiene- und Infektionsschutzthemen Platz einnehmen, zum Beispiel in Form experimenteller Unterrichtseinheiten oder praxisbezogener Projektaufgaben (Fächerbezüge sind hier beispielsweise im Sachunterricht, Biologie/Chemie, Arbeitslehre und weiteren Fächern möglich).

Erstellung schulinterner Hygieneplan

Fazit

Die Zusammenarbeit mit Verantwortlichen verschiedener Bereiche und die Implementierung von Hygienemaßnahmen in das Schulleben betonen die nachhaltige Bedeutung der Hygiene in Schulen und unterstreichen ihre Rolle im Gesundheitsschutz der Schulgemeinde, insbesondere in einem Ganztagsschulbetrieb, in dem die Schülerinnen und Schüler über einen erweiterten Zeitraum in der Schule verweilen. Eine effektive Hygienestrategie trägt somit maßgeblich dazu bei, ein sicheres und gesundes schulisches Umfeld zu schaffen und das Wohlbefinden der Schulgemeinschaft zu gewähr leisten. Das zuständige Gesundheitsamt bietet im Rah men der schulischen Hygienearbeit Unterstützung und fachliche Beratung, insbesondere bei der Erstellung, Anpassung oder Überprüfung des Hygieneplans. Die Schule ist ein einzigartiger, sehr vielschichtiger Lebens- und Begegnungsraum – Ganztagsschulen brauchen ein gesundes Lern- und Arbeitsklima, Präventionsmaß nahmen, Hygiene und Hygieneerziehung.

Fachliche Expertise

Hygiene

Fachinformation

Hygiene

Dr. Sabine Poschwatta-Rupp
Diplom-Oecotrophologin, Humanbiologin und Beraterin an der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen

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